Es geht wieder los – Trainingsbetrieb aufgenommen

Endlich dürfen wir wieder trainieren! Die Freude war groß, aber immer noch ist Vorsicht geboten. 

Hier die aktuellen Vorgaben des Sportamts der Stadt Aachen vom 11.06.2021:

„…Nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung ist nun Folgendes zusätzlich zulässig:

  • Sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen (städt. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen) ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, negativem
    Testnachweis
    oder dem Nachweis einer Immunisierung und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig.
  • Zusätzlich ist in geschlossenen Räumen nun auch hoch intensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen, negativem Testnachweis oder dem Nachweis einer Immunisierung und Mindestabstand möglich, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind.

Da das Land NRW aktuell ebenfalls in der Inzidenzstufe 1 eingeordnet ist, kann bei der Sportausübung auch auf Negativnachweise verzichtet werden.

 Eine Immunisierung liegt vor, wenn

  • ein Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 vorliegt und bei denen die Gabe der letzten vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erfolgte oder
  • ein Genesenennachweis vorliegt, wobei der Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. …

Alle weiteren Vorgaben und Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin. …